Datenschutz beim Dateiaustausch: Was zu prüfen ist
Inhaltlich überarbeitet am 23. September 2026. Dieser Beitrag ist eine Orientierung und keine individuelle Rechtsberatung.
Verschlüsselung ist eine Schutzmaßnahme
Netzlaufwerk.com verschlüsselt FileShare-Dateien vor dem Upload im Browser. Das begrenzt den Zugriff auf die gespeicherten Inhalte. Daraus folgt jedoch nicht, dass keine personenbezogenen Daten verarbeitet werden oder dass jede Nutzung automatisch datenschutzkonform ist.
Die frühere pauschale Aussage, wegen Zero-Knowledge sei kein Auftragsverarbeitungsvertrag erforderlich, war nicht zutreffend und wird hier ausdrücklich zurückgenommen.
Dateiinhalte und Betriebsdaten unterscheiden
Für den Betrieb werden notwendige Metadaten verarbeitet, etwa Dateigrößen, Zeitstempel, Ablaufdaten und Download-Zähler. Anmeldung, Support und Organisationen erfordern weitere Angaben. Pseudonymisierung ist nicht dasselbe wie vollständige Anonymisierung.
Die maßgeblichen Informationen zu Zwecken, Dienstleistern und Datenverarbeitung stehen in der Datenschutzerklärung.
Geschäftliche Nutzung prüfen
Klären Sie vor dem Einsatz insbesondere:
- Welche Daten möchten Sie zu welchem Zweck übermitteln?
- Welche Rechtsgrundlage und welche Verantwortlichkeiten gelten?
- Ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag erforderlich, und decken die verfügbaren Vereinbarungen Ihren Einsatz ab?
- Welche Personen dürfen Dateien und Freigabelinks erhalten?
- Welche Aufbewahrungs- und Löschfristen sind erforderlich?
- Wie werden verlorene Zugänge, Fehlversand und Sicherheitsvorfälle behandelt?
Die verwendete Verschlüsselung hebt diese Prüfung nicht auf. Für Gesundheitsdaten und andere besonders sensible Informationen ist eine gesonderte Bewertung des konkreten Einsatzes erforderlich.
Speicherort ist nicht gleich gesamte Verarbeitung
Verschlüsselte Dateiinhalte liegen in den konfigurierten deutschen Object-Storage-Buckets. Diese Aussage beschreibt nicht automatisch alle Abläufe für Anmeldung, E-Mail, Support oder andere Betriebsdaten. Prüfen Sie dafür die jeweils dokumentierten Dienstleister und Vereinbarungen.
Ablauf und Löschung
Zeitlich begrenzte Freigaben helfen, den Zugriff einzuschränken. Eine Bereinigung kann technisch verzögert werden. Bereits heruntergeladene Kopien beim Empfänger werden dadurch nicht gelöscht. Pauschale Aussagen wie „keine Backups“ oder „sofort auf allen Servern gelöscht“ werden nicht zugesichert.
Die technische Umsetzung stellt keine unabhängige Sicherheits- oder Datenschutz-Zertifizierung dar.
Grundlage für eine eigene Prüfung: DSGVO bei EUR-Lex, Datenschutz, Sicherheitsarchitektur und Kontakt.